Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Eindeutig - mit solchen Regelungen kann man sich als Staat dann auch zum sterben hinlegen und am Ende nur noch die Lizenz zur Ausgabe von Personalausweisen an die Privatwirtschaft verkaufen.
Das dürfte auch das langfristige Ziel dieses Konkurrenzverbots sein.
Und am Ende dürfen Lehrer keinen schulinternen Kuchenverkauf mehr organisieren, weil das dem lokalen Bäcker Konkurrenz macht
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/umsatzssteuer-kuchenverkauf-schule-eu-richtlinie-101.html