Der verständige Nutzer erkenne in der Online-Sterne-Vergabe für ein Restaurant eine rein subjektive Meinungsäußerung, hat das Landgericht Berlin entschieden.
Ich meine, Recht hat die gute Frau. Ich würde vermutlich nicht in vielen anderen Punkten mit ihr übereinstimmen, aber das die Andere keine Hellseherin, da sind wir uns einig.
Ich meine, Recht hat die gute Frau. Ich würde vermutlich nicht in vielen anderen Punkten mit ihr übereinstimmen, aber das die Andere keine Hellseherin, da sind wir uns einig.