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    6 days ago

    Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte.
    […]
    Laut der Angeklagten soll der Mann ihren Arm gegriffen haben. […]
    [Sie soll] versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben.

    Ich weiß nicht, inwieweit die Frau die Möglichkeit hatte, sich nach dem 1. und vor dem. 2. Absatz in Sicherheit zu bringen.

    [Die Frau sei] gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen sei und [habe] zugestochen […].

    Der Satz oben hört sich für mich so an, als sei sie auf den Mann zugegangen, der sie daraufhin festgehalten hat. Wenn dem so ist, kann ich das Urteil voll nachvollziehen.

    Falls er nach ihrem Ziehen des Messers weiterhin auf sie zugegangen ist, hätte ich ein milderes Urteil besser gefunden (irgendwas mit Notwehr).