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    1 month ago

    Wenn das persönliche Vorzeigen auch nichts bringt, sprich im Zweifel mit einem Anwalt. Wenn du das nicht zu verschulden hast, kann man dich auch nicht dafür belangen. Bloß nicht die 60 € oder sonstige Gebühren zahlen, da das als Schuldeingeständnis gilt und du das Geld danach wahrscheinlich nicht wiedersiehst.

    Etwaigen Forderungen mit Verweis auf die Sachlage vehement widersprechen. Selbst wenn mit Inkasso gedroht wird. Auch da widersprechen. Selbst wenn dann ein Brief vom Gericht kommen sollten, auch dann widersprechen. Die Forderung gilt dann als bestritten und es müsste als nächstes ein Verfahren beantragt werden. Es ist aber unwahrscheinlich, dass man dich dann bei der geringen Streitsumme noch weiter belangen wird.

    Da spreche ich leider auch aus Erfahrung, weil ich auch so mein Tänzchen mit der DB und deren Inkassodienstleistern hatte. Die waren zu blöd an einer Stelle im System eine Adressänderung zu übernehmen als ich mal umgezogen war und hatten deshalb die Rechnung für die Bahncard an die alte Adresse gesendet. Und dann eine Mahnung hinterher. Beides habe ich nie erhalten. Und dann kam plötzlich ein Brief vom Inkassounternehmen an die richtige Adresse. Verständnis für Klärungsversuche meinerseits gab es nicht. Das Inkassounternehmen ist auch null auf die Hintergründe eingegangen und haben mir stattdessen kommentarlos erneut die Zahlungsaufforderung geschickt. Ich hatte mich anwaltlich abgesichert und dann trotzig Nö gesagt bis dann irgendwann das Inkassounternehmen nachgegeben hatte.

    Das Bedürfnis mir ein Auto zu kaufen und nie wieder mit der Bahn zu fahren ist seither sehr groß. Glück für die, dass ein Auto finanziell für mich nicht drin ist und ich auch meinen kleinen Beitrag zum Umwelt- bzw. Klimaschutz leisten will. Aber so geht Verkehrswende sicher nicht.

    Also, wenn du sichergehen willst, den Fall einfach mal einem Anwalt schildern. Viele Anwälte stellen dir für so eine Erstberatung nicht mal etwas in Rechnung.